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| Bauabnahme, Schimmelpilz, Beweissicherungsverfahren, Baugutachter, |
Beweissicherung,
Bauüberwachung, Feuchte, Bausachverständiger, |
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Fertigstellungsbescheinigung
Der Besteller des Bauwerkes, der Bauleistungen ist verpflichtet, das vertragsmäßig
hergestellte Werk in einer bestimmten Frist abzunehmen, sofern nicht nach
der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist.
Ein unwesentlicher Baumangel kann nicht zur Verweigerung der Abnahme führen.
Häuser werden nicht von Robotern gebaut, sondern von Menschen. Menschen können
nicht fehlerfrei arbeiten!
Hinnehmbare Mängel werden in verschiedene Wertigkeiten von der Bagatelle bis
zur Entschädigung in Geldwert eingeteilt.
| www.beweissicherungen.de | Bausachverständiger Berlin Potsdam |
| www.beweissicherungsverfahren.de | Baugutachter Berlin/ Potsdam |
BauBeratung
im Raum Hannover führt der Bausachverständige
Kraemer durch
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Aktualsiert am 2010-01-01